|
Themen dieser Seite
Informationen
Beschreibung des Gasnetzes
Hausanschluss-Checkliste
Hausanschlusskosten für Erdgas
Hausanschlusskosten für Wasser
Informationen
Die Stadtwerke Herford GmbH und die OWL-Netz GmbH haben vor dem geänderten Hintergrund der energierechtlichen Rahmenbedingungen vereinbart, die Funktion des Netzbetriebes für das Gasnetz der Stadtwerke Herford GmbH zum 1. Januar 2009 wieder auf die Stadtwerke Herford GmbH übergehen zu lassen. Dies betrifft das Gasversorgungsnetz auf dem Gebiet der Stadt Herford, der Gemeinde Hiddenhausen und der Stadt Enger.
Die Stadtwerke Herford GmbH tritt damit Kraft Gesetztes an Stelle der OWL-Netz GmbH in die sich aus den Versorgungsverhältnissen nach der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 1. November 2006 ergebenen Rechte und Pflichten ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung
betreffen. Davon umfasst sind insbesondere die Grundstücksbenutzung, das Zutrittsrecht, die Überprüfung der Kundenanlage und die Messeinrichtungen einschließlich Ablesung. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.
Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei dem bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.
Netzentgelte und wesentliche geschäftliche Bedingungen finden Sie hier
Netzanschluss Erdgas
Netzzugang Erdgas
Ansprechpartner für die Grundversorgung in Herford und Enger
Stadtwerke Herford GmbH
Werrestraße 103
32049 Herford
Telefon05221 922-0
Beschreibung des Gasnetzes
Die Stadtwerke Herford GmbH (DVGW-Netzbetreiber Nr. 700939) betreibt ein Gasversorgungsnetz in den Bereichen der Stadt Herford, der Stadt Enger und der Gemeinde Hiddenhausen.
Hier erfolgt die Beschreibung für das Gasnetz
Die Sicherstellung der Gasversorgung erfolgt durch:
- Das eigene Versorgungsnetz mit Gasdruckregelanlagen und Rohrleitungen
- Die Leitstelle zur Überwachung einer zuverlässigen und wirtschaftlichen Netzführung und
- Den Bereitschafts- und Entstörungsdienst.
Die vollständige Beschreibung des Gasnetzes finden Sie hier:
Beschreibung des Gasnetzes | Pdf-Datei (548,3Kb)
Hausanschluss-Checkliste
Planen Sie Ihr neues Zuhause? Dann lassen Sie sich rechtzeitig von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten – am besten gleich, wenn Sie den Lageplan und den Grundriss in den Händen halten.
Unserer Checkliste können Sie entnehmen, welche Dinge Sie beachten müssen:
Vor Baubeginn
- Legen Sie die Trassenführung, den Hausanschlussraum und den Zählerplatz fest.
- Die Hausanschluss-Anträge sind vollständig ausgefüllt bei uns einzureichen. Die
Vordrucke der Anträge senden wir Ihnen gern zu.
Wir benötigen einen Lageplan im Maßstab 1:500 und den Grundriss des Kellers (oder des Erdgeschosses) mit eingezeichneter Leitungseinführung. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein Angebot.
- Sie erteilen uns den Auftrag für die Ausführung des Hausanschlusses.
Voraussetzungen auf der Baustelle
Die Stadtwerke Herford beginnt mit der Ausführung, wenn folgende Voraussetzungen geschaffen wurden:
- Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist je Versorgungsparte ein Leerrohr, DN 100, mit 6 x 15° Bogen,
oder Aussparung in der Bodenplatte 1m x 1m x 1m tief,
oder Mehrsparten-Hauseinführung bauseits zu stellen (Bitte halten Sie hierzu vorher mit der Stadtwerke Herford GmbH Rücksprache)
- Auf Ihrem Grundstück ist die Rohrtrasse frei zu halten, d.h. es befinden sich dort keine Baumaterialien, kein Baukran, kein Silo und
es steht kein Gerüst im Bereich der Anschlüsse.
- Die Geländehöhe sollte feststehen.
- Der Raum, in dem der Hausanschluss installiert wird, muss trocken, frostfrei und verschließbar sein.
- Die Wände sind verputzt.
Hausanschlusskosten für Erdgas
Preisblatt ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Herford GmbH | Pdf-Datei (497,6Kb)
Hausanschlusskosten für Wasser
1. Netzanschlusskosten
a.Pauschale für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses (Die Nettopauschale setzt sich aus 241,50 Euro Materialkosten; 539,50 Euro Herstell-, Montage-, Koordinierungs- und Dokumentationskosten und einem Baukostenzuschuss nach § 9 AVBWasserV in Höhe von 616,00 Euro zusammen)
1397,00 € zzgl. 7 % USt 97,79 € = 1494,79 €
b.Jeder laufende Meter Leitungslänge von der Hauswand bis zur Mitte der Versorgungsleitung wird dem Kunden mit (Es wird eine gemeinsame Verlegung mit einem Gashausanschluss bei der Berechnung vorausgesetzt. Die Nettoverlegungskosten setzen sich aus 1,80 Euro Materialkosten und 20,60 Euro Tiefbau- und Montagekosten pro Meter zusammen.)
22,40 € zzgl. 7 % USt 1,57 € = 23,97 € berechnet.
c.Erfolgt der Wasserhausanschluss als Einzelverlegung, also ohne Gashaushausanschluss, so hat der Kunde zusätzlich einen Tiefbauaufschlag pro Meter in Höhe von
20,60 € zzgl. 7 % USt 1,44 € = 22,04 € zu tragen.
d.Bei Durchführung von Eigenleistung (Ausheben und verfüllen des Rohrgrabens.) im nichtöffentlichen Verkehrsraum wird dem Kunden folgende Vergütung gewährt:
Privatpersonen: 10,00 € je laufendem Meter
Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes:
10,00 € je laufendem Meter zzgl. 7 % USt 0,70 € = 10,70 €
Bei Berechnung des Tiefbauaufschlages nach 1c wird die Eigenleistung doppelt vergütet.
|
|
| Zum Öffnen von PDF-Dateien benötigen Sie das Programm Adobe Reader. |
|
|
|
 |
|